AfA Sparen
Verkehrswertgutachten anfragen

Lassen Sie Ihr Verkehrswertgutachten gerichts- und behördenfest erstellen.

Wenn Finanzamt, Gericht oder eine Gegenpartei den Wert prüfen wird: Wir klären mit Ihnen den Verfahrensanlass und den nötigen Umfang, vereinbaren die Ortsbesichtigung und nennen Ihnen erst dann einen Festpreis.

Mit OrtsbesichtigungTermin nach Ihrer Verfügbarkeit
§ 194 BauGBAnerkannt von Ämtern und Gerichten
Fallprüfung vorabAngebot erst nach Klärung des Umfangs
UnverbindlichIhre Daten werden vertraulich behandelt