Lassen Sie Ihr Verkehrswertgutachten gerichts- und behördenfest erstellen.
Wenn Finanzamt, Gericht oder eine Gegenpartei den Wert prüfen wird: Wir klären mit Ihnen den Verfahrensanlass und den nötigen Umfang, vereinbaren die Ortsbesichtigung und nennen Ihnen erst dann einen Festpreis.
Mit OrtsbesichtigungTermin nach Ihrer Verfügbarkeit
§ 194 BauGBAnerkannt von Ämtern und Gerichten
Fallprüfung vorabAngebot erst nach Klärung des Umfangs
Unverbindlich•Ihre Daten werden vertraulich behandelt