AfA Sparen arbeitet mit transparenten Festpreisen – unabhängig vom Immobilienwert. Die genauen Preise finden Sie auf unserer Preisseite. Die Gutachterkosten sind als Werbungskosten steuerlich absetzbar.
Bundesweit verfügbar
Zertifizierte Gutachter für Ihre Gebäude-AfA
Ein qualifiziertes Sachverständigengutachten ist oft der entscheidende Faktor, ob das Finanzamt Ihre AfA-Gestaltung anerkennt. Finden Sie den richtigen Gutachter in Ihrer Stadt.
- abgeschlossene Gutachten
- 100+
- Städte
- 18
Gutachter in Ihrer Stadt
18 StädteWarum ein Gutachten?
Wann Sie ein AfA-Gutachten brauchen
In diesen vier Situationen erwartet das Finanzamt meist mehr als die pauschalen Werte.
Verkürzte Nutzungsdauer
Nach dem BFH-Urteil IX R 25/19 können Sie statt der pauschalen 50 Jahre eine kürzere tatsächliche Restnutzungsdauer geltend machen – aber nur mit einem anerkannten Gutachten.
Kaufpreisaufteilung
Das Finanzamt akzeptiert eine von der BMF-Arbeitshilfe abweichende Kaufpreisaufteilung zwischen Boden und Gebäude nur bei Vorlage eines Sachverständigengutachtens.
Einspruch und Klage
Bei einer Ablehnung durch das Finanzamt ist ein professionelles Gutachten das stärkste Beweismittel im Einspruchs- oder Klageverfahren.
Kernsanierung und Herstellungskosten
Ob eine Maßnahme als Herstellungskosten (neue AfA-Basis) oder Erhaltungsaufwand gilt, kann ein Gutachter verbindlich beurteilen und dokumentieren.
Qualitätsstandard
Was einen AfA Sparen-Gutachter auszeichnet
Der Standard, den jeder Gutachter hinter einem AfA Sparen-Gutachten erfüllt.
Europaweit zertifiziert
Sachverständige nach DIN EN ISO/IEC 17024 – ein anerkanntes Qualitätsmerkmal für die fachliche Nachvollziehbarkeit gegenüber dem Finanzamt.
Finanzamtsanerkannt
Unsere Gutachten erfüllen die Anforderungen der Finanzbehörden für die Anerkennung verkürzter Nutzungsdauer.
Lokale Marktkenntnisse
Jeder Gutachter kennt die spezifischen Preisniveaus und Immobilienmärkte seiner Region.
AfA-Spezialisierung
Vertiefte Kenntnisse in §7 EStG, BMF-Schreiben und aktueller BFH-Rechtsprechung zur Gebäude-AfA.
So einfach geht's
Ihr Weg zum Gutachten
Von der kostenlosen Ersteinschätzung bis zum Gutachten für Ihre Steuererklärung.
Kostenlose Ersteinschätzung
Prüfen Sie unverbindlich, ob Ihre Immobilie von einer verkürzten Restnutzungsdauer profitieren kann – schnell und ohne Risiko.
Gutachten beauftragen
Erfassen Sie Ihre Immobiliendaten im Rechner. Alle benötigten Unterlagen werden strukturiert abgefragt.
Erstellung des Gutachtens
Ihre Immobilie wird fachlich fundiert bewertet – technisch, wirtschaftlich und steuerlich nachvollziehbar dokumentiert.
Gutachten erhalten
Sie erhalten Gutachten und Begleitschreiben zur Einreichung beim Finanzamt – in der Regel über die Steuererklärung.
FAQ
Fragen zum Gutachten
Was Eigentümer vor der Beauftragung am häufigsten fragen.
Grundsätzlich ja – sofern das Gutachten fachlich fundiert, plausibel und nachvollziehbar ist. Seit dem BFH-Urteil vom 28.07.2021 (Az. IX R 25/19) ist klargestellt, dass eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer durch einen geeigneten Nachweis angesetzt werden kann. Unsere Sachverständigen sind nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert und orientieren sich an den Prinzipien der ImmoWertV.
Das Standard-Gutachten von AfA Sparen beinhaltet eine digitale Vor-Ort-Besichtigung. Eine physische Begehung ist als Zusatzoption buchbar und empfehlenswert, wenn Sie maximale Nachvollziehbarkeit wünschen oder das Finanzamt besonders hohe Anforderungen stellt.
In der Praxis liegt die Bearbeitung typischerweise zwischen wenigen Tagen und wenigen Wochen – je nach Objekt, Datenlage und gewählter Option. Mit Express-Bearbeitung erhalten Sie Ihr Gutachten in ca. 3–5 Werktagen.
Noch Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Bereit, Ihre AfA zu optimieren?
Starten Sie mit einer kostenlosen Ersteinschätzung oder finden Sie direkt einen Gutachter in Ihrer Stadt.
